Updates zu Corona (Stand: 14.01.2022)
Sehr geehrte BSG-Mitglieder,
in Anlehnung an die aktuelle Corona-Schutzverordnung NRW bleibt es bei der Öffnung des Outdoor-Sports. Diese Teilöffnung bedarf bei der Ausübung der jeweiligen Sportart stets dem eigen- sowie gruppenverantwortlichen Umgang der Teilnehmer mit der jeweils aktuellen pandemischen Situation, einer individuellen Risikoabschätzung sowie der konsequenten Einhaltung der Hygienemaßnahmen.
Die Nutzung der BSG-Sporträume muss weiterhin untersagt bleiben. Die Umkleiden und Sanitäranlagen bleiben bis auf Weiteres gemäß Rundmail vom 21.10.2021 unter folgenden einzuhaltenden Regeln geöffnet:
a) Beachtung des Ampelsystems
b) Aufenthalt von maximal zwei Personen gleichzeitig
c) Einhaltung der Maskenpflicht bei zwei Personen im Raum
d) Nutzung der Duschen von nur einer Person
e) Beachtung der 3G-Regelung seitens externer BSG-Mitglieder
f) stets geöffnete Fenster
Bleiben Sie gesund!
Ihr BSG-Vorstand
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